Ausbildungsumlage: Soka-Bau zahlt Mindestbeiträge zurück

Die Soka-Bau will die Mindestbeiträge zur Berufsausbildung erstatten. Den Grund lieferte das Bundesarbeitsgericht: Soloselbstständige sind nun einmal keine Arbeitgeber. Das hatte die Soka bisher anders gesehen.

Auf einen Blick: Die Soka-Bau will den Einzug des Mindestbeitrags zur Berufsausbildung stoppen und die bisher geleisteten Mindestbeiträge zurückzahlen. Der Grund dafür ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Demnach sind Soloselbstständige keine Arbeitgeber. Folglich sind Arbeitsgerichtsklagen der Soka-Bau gegen Soloselbstständige unzulässig.